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Erläuterungen erklärt

Erläuterungen zur TJPV – der Leitfaden des EFD verständlich gemacht

Die Erläuterungen des Eidgenössischen Finanzdepartements erklären, wie die TJPV in der Praxis anzuwenden ist. Diese Seite fasst sie vollständig zusammen.

Erläuterungen zum TJPG – Erklärungen zur Meldepflicht

1. Ausgangslage: Worum es bei der TJPV geht

Am 26. September 2025 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) und beschloss zugleich eine Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG). Ziel ist es, das Schweizer Dispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Das TJPG verpflichtet juristische Personen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, die Angaben mit gebotener Sorgfalt zu überprüfen und an ein neues, zentrales Transparenzregister zu melden.

2. Was die TJPV im Einzelnen regelt

Die Verordnung konkretisiert die offenen Begriffe des TJPG: den Personenkreis der wirtschaftlich Berechtigten, die zu beschaffenden Informationen, das Meldeverfahren und die Registerorganisation.

3. Die wirtschaftlich berechtigte Person

Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die eine Rechtseinheit letztlich tatsächlich kontrolliert. Die Verordnung unterscheidet drei Kontrollarten: direkte Beteiligung, indirekte Beteiligung und Kontrolle auf andere Weise.

Kerngedanke

Es geht immer um natürliche Personen. Juristische Personen als Zwischenglieder sind durchzuschauen – bis zur natürlichen Person am Ende der Kette.

4. Kontrollarten und Schwellenwerte

Direkte Beteiligung: mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte. Indirekte Beteiligung: mehr als 50 % an den Zwischengliedern und diese halten ≥ 25 % an der betreffenden Einheit. Kontrolle auf andere Weise: Vetorechte, Ernennungsrechte, Gewinnausschüttungsbestimmung.

25 %Schwelle für direkte Beteiligung
50 %Schwelle für indirekte Kontrolle
75 %Dritte Bandbreitenstufe
1. Okt 2026Inkrafttreten

5. Trusts, Stiftungen und Vereine

Bei Trusts gelten als wirtschaftlich berechtigt: Settlor, Trustee, Protector, namentlich bestimmte Begünstigte. Bei kontrollierenden Stiftungen und Vereinen gelten besondere Regeln.

6. Zu meldende Informationen

Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Art der Kontrolle (allein/gemeinsam, direkt/indirekt), Beteiligungsbandbreite (25–50 %, 50–75 %, über 75 %) sowie gegebenenfalls Angaben zur Kontrollkette.

7. Ausländische Rechtseinheiten

Für ausländische Einheiten mit Schweiz-Bezug gelten die Regeln sinngemäss. Zusätzlich melden sie ihr Anknüpfungsmerkmal und eine Vertretung in der Schweiz.

8. Das Meldeverfahren

Drei Kanäle: EasyGov (Standard), Handelsregisteramt (Alternative) oder Schnittstelle (geplant). Vereinfachtes Verfahren für GmbH mit nur natürlichen Personen und Ein-Personen-AG.

9. Inhalt und Zugang zum Register

Das Register enthält die gemeldeten Angaben plus AHV-Nummer und Kontrollstatus. Zugriff nur für Behörden und befugte Stellen. Jeder Zugriff wird protokolliert und zwei Jahre aufbewahrt.

10. Meldung von Unterschieden

Finanzintermediäre und Behörden müssen Abweichungen melden, die sie feststellen – etwa fehlende oder falsch eingetragene Personen.

11. Kontrollstelle und Risikokategorien

Die Kontrollstelle beim EFD überwacht Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtseinheiten werden risikobasiert eingestuft (tief, mittel, hoch).

12. Gebühren

Erstmeldung kostenlos. Vollständiger Auszug: 40 Franken. Mahnungen und Verfügungen sind kostenpflichtig.

13. GwG- und GwV-Revision

Parallel zur TJPV wird das Geldwäschereigesetz revidiert. Beraterinnen und Berater (Anwälte, Notare, Treuhandpersonen) werden unter bestimmten Voraussetzungen den Sorgfaltspflichten unterstellt.

14. Auswirkungen und Kosten

Der Bundesrat schätzt die Kosten für KMU auf rund 350 CHF pro Erstmeldung (Zeitaufwand). Für den Bund entstehen Kosten für Aufbau und Betrieb des Registers.

15. Inkrafttreten und Zeitplan

Die TJPV tritt am 1. Oktober 2026 gleichzeitig mit dem TJPG in Kraft. Ein Pilotbetrieb ist vorgesehen.

16. Häufige Fragen

Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?+
Alle juristischen Personen schweizerischen Rechts ausser Vereinen und Stiftungen sowie bestimmte ausländische Rechtseinheiten mit Schweiz-Bezug.
Ab welcher Beteiligung gilt jemand als wirtschaftlich berechtigt?+
Ab mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte oder bei Kontrolle auf andere Weise. Bei indirekter Kontrolle gilt eine Schwelle von mehr als 50 %.
Ist das Transparenzregister öffentlich?+
Nein. Zugriff haben nur Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.
Was kostet ein Registerauszug?+
Ein Auszug kostet pauschal 40 Franken. Eintragung und Bestätigung sind kostenlos.