Seit dem 1. Oktober 2026 gilt die Meldepflicht. Sie erfassen Beteiligungen und Kapital. Das Tool ermittelt daraus die wirtschaftlich berechtigten Personen nach den Regeln der TJPV, prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und übermittelt die Meldung mit Ihrer Vollmacht. Danach überwacht es das Handelsamtsblatt und hilft, Handelsregisteränderungen im Blick zu behalten, die eine Frist auslösen. Die Meldung selbst ist über die elektronische Plattform des Bundes gebührenfrei.
Transparenzregister.ch ist ein privates Angebot.
Vier Schritte, durch die Sie das Tool führt. Bei der Zuordnung nach den Regeln der TJPV unterstützt Sie das Tool – Sie liefern die Fakten, die nur Sie kennen.
Die Meldung selbst ist schnell ausgefüllt. Aufwendig ist die Frage davor: Wer ist nach dem TJPG überhaupt wirtschaftlich berechtigt? Das Gesetz kennt vier Kontrollkategorien, die unabhängig voneinander zu prüfen sind – anders als das Geldwäschereirecht, das stufenweise vorgeht. Wer das Ergebnis vom Bankformular übernimmt, meldet unter Umständen unvollständig. Näheres unter TJPG und Geldwäschereigesetz.
Nach der Erstmeldung ist die Arbeit nicht getan. Das Tool überwacht die Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu Ihren Gesellschaften und benachrichtigt Sie, wenn sich etwas tut.
Nach Art. 51 Abs. 1 TJPG verkürzt die erste Änderung des Handelsregistereintrags nach Inkrafttreten die Übergangsfrist auf einen Monat ab diesem Eintrag. Eine Sitzverlegung, ein Wechsel im Verwaltungsrat oder eine Kapitalerhöhung genügt; die längere Übergangsfrist gilt dann nicht mehr.
Und nach der Erstmeldung gilt Art. 10 TJPG: Jede Änderung einer im Register eingetragenen Tatsache ist innerhalb eines Monats ab Kenntnis zu melden. Die Benachrichtigung hilft, solche Änderungen rechtzeitig zu bemerken.
Welche Fristen für Ihre Gesellschaft gelten, finden Sie im Fristenkalender. Wie Änderungen zu melden sind, unter Änderungen melden.
Sie verwalten mehrere Unternehmen in einem Konto. Das ist für zwei Gruppen besonders relevant.
Eine Konzernmeldung kennt das Gesetz nicht – jede Schweizer Gesellschaft der Gruppe meldet selbst, mit eigener Frist. Im Tool verwalten Sie alle im selben Konto. Mehr zur Rechtslage auf der Seite zur Holdinggesellschaft.
Wer für Mandantinnen und Mandanten meldet, verwaltet die Gesellschaften im selben Konto. Der Preis pro Unternehmen sinkt mit dem Bestand. Mehr zu Ihren Pflichten und Rollen auf der Seite für Treuhandunternehmen.
Abgerechnet wird pro Unternehmen und Jahr – nicht pro Meldung. Der Preis pro Unternehmen richtet sich nach der Anzahl Unternehmen in Ihrem Konto.
| Anzahl Unternehmen | Preis pro Unternehmen und Jahr |
|---|---|
| 1 bis 4 | CHF 89 |
| 5 bis 9 | CHF 79 |
| 10 bis 24 | CHF 69 |
| Ab 25 | CHF 59 |
Weil pro Unternehmen und nicht pro Meldung abgerechnet wird, kosten Änderungen innerhalb des Jahres nichts zusätzlich. Das zählt: Nach Art. 10 TJPG ist jede Änderung einer eingetragenen Tatsache innerhalb eines Monats zu melden – bei einem Präsidiumswechsel, sofern die Präsidentin oder der Präsident als oberstes Mitglied des leitenden Organs gemeldet ist, bei einer Anteilsübertragung über eine Schwelle oder einem Wohnsitzwechsel einer gemeldeten Person.
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Kündigen können Sie jederzeit selbst in der Web-App. Abgerechnet wird pro Unternehmen und Jahr; der Preis richtet sich nach der Anzahl Unternehmen in Ihrem Konto. Massgebend sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine bereits gestellte Rechnung wird nach dem Kauf nicht storniert, weil mit dem Kauf ein Vertrag zustande gekommen ist.
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das TJPG in Kraft. Für bestehende Gesellschaften gelten gestaffelte Übergangsfristen, für neu gegründete ein Monat ab Handelsregistereintrag.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Aktiengesellschaft mit Pflicht zur ordentlichen Revision | 31. Dezember 2026 – die erste gestaffelte Frist nach Art. 51 Abs. 3 TJPG |
| Neu gegründete Gesellschaft | 1 Monat ab Eintrag im Handelsregister (Art. 9 Abs. 4 TJPG) |
| Erste Änderung des Handelsregistereintrags seit dem 1. Oktober 2026 | 1 Monat ab diesem Eintrag, falls früher als die Übergangsfrist (Art. 51 Abs. 1 TJPG) |
Alle Stichtage bis 2036 finden Sie im Fristenkalender. Eine Einschätzung für Ihre Gesellschaft liefert der ausführliche TJPG-Check · CHF 49 inkl. MWST.
Nein. transparenzregister.ch ist nicht das Transparenzregister des Bundes; das amtliche Register führt das Bundesamt für Justiz. Die Meldung ist auch direkt und gebührenfrei über die elektronische Plattform des Bundes möglich.
Es führt Sie durch die Erfassung der Beteiligungs- und Kapitaldaten, ermittelt daraus die wirtschaftlich berechtigten Personen nach den Regeln der TJPV, prüft die Angaben auf Vollständigkeit und übermittelt die Meldung mit Ihrer Vollmacht über die Sendezentrale. Es läuft als Web-App unter app.transparenzregister.ch.
Der Preis gilt pro Unternehmen und Jahr und ist nach Anzahl Unternehmen gestaffelt: CHF 89 bis vier Unternehmen, CHF 79 für fünf bis neun, CHF 69 für zehn bis 24 und CHF 59 ab 25 Unternehmen, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
Nein. Abgerechnet wird pro Unternehmen und Jahr, nicht pro Meldung. Änderungsmeldungen innerhalb des Jahres kosten also nichts zusätzlich – was sich lohnt, weil nach Artikel 10 TJPG jede Änderung einer eingetragenen Tatsache innerhalb eines Monats zu melden ist.
Ja. Die Erfassung ist seit dem 21. September 2026 möglich, und seit dem Inkrafttreten des TJPG am 1. Oktober 2026 kann die Meldung an das Transparenzregister des Bundes übermittelt werden.
Ja. Die Meldung ist auch direkt und gebührenfrei über die elektronische Plattform des Bundes möglich; unter den Voraussetzungen von Artikel 11 TJPG zudem über das Handelsregisteramt. Das Management-Tool unterstützt Sie bei der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen, der Vollständigkeitsprüfung und der laufenden Überwachung.
Das Tool überwacht die Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu Ihren Gesellschaften und benachrichtigt Sie. Das ist mehr als eine Annehmlichkeit: Nach Artikel 51 Absatz 1 TJPG verkürzt die erste Änderung des Handelsregistereintrags nach Inkrafttreten die Frist auf einen Monat ab diesem Eintrag.
Ja. Sie verwalten mehrere Unternehmen in einem Konto, und der Preis pro Unternehmen sinkt mit der Anzahl – von CHF 89 bis auf CHF 59 ab 25 Unternehmen. Das richtet sich an Gruppen ebenso wie an Treuhandunternehmen mit Mandatsbestand.
Jederzeit direkt in der Web-App, ohne Formular und ohne Anruf. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Eine bereits gestellte Rechnung wird nach dem Kauf nicht storniert, weil mit dem Kauf ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Einzelheiten regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zur vollständigen FAQ · Welche Daten benötigt werden · Für Treuhandunternehmen
Die Meldung ist auch direkt und gebührenfrei über die elektronische Plattform des Bundes möglich. Das Management-Tool unterstützt bei Ermittlung, Vollständigkeitsprüfung und Fristüberwachung: CHF 89 pro Unternehmen und Jahr inkl. MWST (ab 25 Unternehmen CHF 59).
Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf das Bundesgesetz vom 26. September 2025 über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG, SR 955.3) und die Verordnung vom 12. Juni 2026 (TJPV, SR 955.31), beide seit 1. Oktober 2026 in Kraft. Preise und Vertragsbedingungen gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand dieser Seite: .