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FAQ
Häufige Fragen zum Transparenzregister
Verständliche Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das TJPG und die Verordnung (TJPV).
Was ist das Transparenzregister?+
Ein zentrales, nicht öffentliches Register, in dem Schweizer Unternehmen melden, welche natürlichen Personen sie letztlich kontrollieren (wirtschaftlich Berechtigte). Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz (EJPD).
Was bedeuten TJPG und TJPV?+
Das TJPG ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen. Die TJPV ist die zugehörige Verordnung, welche die Einzelheiten regelt. Mehr dazu finden Sie in unserer Zusammenfassung der TJPV.
Ab wann gilt das Gesetz?+
Das TJPG und die TJPV sind am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Datum laufen auch die Übergangsfristen für die Erstmeldung.
Warum wurde das Transparenzregister eingeführt?+
Um Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen zu erschweren. Die Schweiz gleicht sich damit internationalen Standards an (FATF, Global Forum).
Wer muss sich eintragen?+
Juristische Personen des Schweizer Privatrechts (AG, GmbH, Genossenschaft, Investmentgesellschaften), gewisse ausländische Einheiten mit Schweiz-Bezug sowie Trustees mit Sitz in der Schweiz. Nicht betroffen: Einzelfirmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, börsenkotierte Gesellschaften.
Wer ist nicht betroffen?+
Einzelfirmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) sind keine juristischen Personen im Sinne des TJPG und müssen sich nicht eintragen. Auch Vereine und Stiftungen müssen sich nicht selbst melden.
Welche Gesellschaften sind ausdrücklich ausgenommen?+
Unter anderem: börsenkotierte Gesellschaften, deren zu mehr als 75 Prozent gehaltene Tochtergesellschaften, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie juristische Personen, an denen Gemeinwesen mindestens 75 Prozent halten.
Gelten die Regeln auch für ausländische Gesellschaften?+
Ja, sofern ein Bezug zur Schweiz besteht – zum Beispiel eine tatsächliche Verwaltung in der Schweiz, Grundeigentum oder eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung. Solche Konstellationen sind oft komplex; eine fachliche Abklärung ist empfehlenswert.
Was gilt für Trusts und Trustees?+
Trustees mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz – oder solche, die einen Trust von der Schweiz aus verwalten – müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen des Trusts melden (namentlich Settlor, Trustee, Protector, Begünstigte). Für Trusts gelten besondere Regeln.
Was sind «wirtschaftlich Berechtigte»?+
Die natürlichen Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren – in der Regel ab 25 % der Anteile oder Stimmen. Lässt sich keine solche Person feststellen, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs.
Ab welcher Beteiligung ist man wirtschaftlich berechtigt?+
Bei direkter Beteiligung ab mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte.
Was ist indirekte Kontrolle?+
Kontrolle über zwischengeschaltete Gesellschaften: Sie liegt vor, wenn eine Person mehr als 50 Prozent an einer oder mehreren zwischengeschalteten Gesellschaften hält, die ihrerseits mindestens 25 Prozent an Ihrer Gesellschaft halten.
Was bedeutet «Kontrolle auf andere Weise»?+
Ein bestimmender Einfluss ohne ausreichende Beteiligung – zum Beispiel das Recht, die Mehrheit des Verwaltungsrats zu ernennen oder abzuwählen, Vetorechte bei zentralen Entscheiden oder Stimmbindungs- und Aktionärsbindungsverträge.
Was, wenn niemand mindestens 25 Prozent hält?+
Lässt sich keine wirtschaftlich berechtigte Person feststellen, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs (bei einer AG in der Regel das Präsidium des Verwaltungsrats, bei einer GmbH der Vorsitz der Geschäftsführung) als wirtschaftlich berechtigt und ist zu melden.
Was bedeutet «abgestimmtes Verhalten»?+
Stimmen mehrere Personen ihr Verhalten zur Ausübung der Kontrolle aufeinander ab, werden ihre Anteile zusammengerechnet. Für die Schwellenwerte ist dann die gemeinsam gehaltene Beteiligung massgebend, nicht der einzelne Anteil.
Bis wann muss ich melden?+
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt: Neu gegründete Gesellschaften: 1 Monat. Bestehende Gesellschaften: 2 Jahre (wenn alle wB im HR stehen) oder 3–6 Monate (wenn nicht). Änderungen: jeweils 1 Monat.
Welche Frist gilt für neue Gesellschaften?+
Ab dem 1. Oktober 2026 neu gegründete Gesellschaften melden innert eines Monats ab Eintragung im Handelsregister.
Welche Frist gilt für bestehende Gesellschaften?+
Sind alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen, gilt die längere Übergangsfrist von zwei Jahren. Andernfalls gilt eine kürzere, gestaffelte Frist von drei bis sechs Monaten – je nach Rechtsform und Revisionsart. Die genaue Monatszahl ergibt sich aus Art. 51 Abs. 3 TJPG.
Was passiert bei späteren Änderungen?+
Änderungen der gemeldeten Angaben sind innert eines Monats zu aktualisieren. Eine Änderung des Ausmasses der Beteiligung ist nur zu melden, wenn dadurch ein Schwellenwert nach oben oder unten überschritten wird.
Was, wenn ich meinen Handelsregistereintrag ändere?+
Die erste Änderung Ihres Handelsregistereintrags nach dem 1. Oktober 2026 kann die Frist verkürzen: Dann gilt ab dieser Eintragung eine Frist von einem Monat, auch wenn Sie sonst die Zweijahresfrist hätten. Das Handelsregisteramt weist Sie darauf hin – verantwortlich bleiben jedoch Sie.
Wie melde ich?+
Über die elektronische Plattform des Bundes (Standard) oder, wenn ohnehin ein Handelsregistergeschäft ansteht und alle wirtschaftlich Berechtigten dort eingetragen sind, über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG). Die Meldung ist gebührenfrei. Für GmbH und Ein-Personen-AG gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Freiwillig und privat: Der ausführliche TJPG-Check · CHF 49 inkl. MWST führt Sie durch Meldepflicht, Fristen und die nötigen Angaben.
Gibt es ein vereinfachtes Verfahren?+
Ja. Eine GmbH mit ausschliesslich natürlichen Personen als Gesellschafter und eine AG mit einem einzigen Aktionär können ihre wirtschaftlich berechtigten Personen vereinfacht bestätigen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (namentlich keine Liquidation).
Welche Angaben muss ich liefern?+
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person: Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit(en) und Wohnsitz sowie Art und Ausmass der Kontrolle (Bandbreiten 25–50 %, über 50–75 %, über 75 %). Zusätzlich ist die AHV-Nummer abzuklären; fehlt sie, ist eine Kopie eines Ausweisdokuments erforderlich.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?+
Die Belege zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen sind zehn Jahre aufzubewahren, nachdem die betroffene Person ihre Eigenschaft als wirtschaftlich berechtigte Person verloren hat (Art. 8 TJPG).
Brauche ich eine Vollmacht oder eine UID?+
Für die elektronische Meldung muss die Gesellschaft mindestens eine Person berechtigen, die sich auf der Plattform registriert und authentifiziert. Für die Nutzung der Plattform ist eine UID erforderlich.
Ist das Register öffentlich?+
Nein. Zugriff haben nur zugangsberechtigte Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten – nicht die Allgemeinheit.
Werden Abfragen kontrolliert?+
Ja. Jede Abfrage und Übermittlung wird protokolliert und zwei Jahre aufbewahrt. Bei zweckwidriger Nutzung kann der Zugang gesperrt werden.
Wird meine AHV-Nummer erfasst oder ist sie sichtbar?+
Die AHV-Nummer wird zu Identifikationszwecken verwendet und im Register erfasst, erscheint aber nicht im vollständigen Auszug.
Was passiert, wenn ich nichts melde?+
Die Meldepflicht entsteht automatisch mit dem Gesetz. Eine vorsätzliche Verletzung kann mit einer Busse bis CHF 500'000 bestraft werden. Verantwortlich ist das oberste Mitglied des leitenden Organs (Art. 12 TJPG).
Wer ist verantwortlich?+
Verantwortlich ist das oberste Mitglied des leitenden Organs (Art. 12 TJPG) – bei einer AG in der Regel das Präsidium des Verwaltungsrats, bei einer GmbH das Präsidium der Geschäftsführung.
Wie prüft der Bund die Angaben?+
Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement prüft Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität risikobasiert und stichprobenweise. Jede Rechtseinheit wird einer Risikokategorie zugeordnet (hoch, mittel, tief).
Was kostet die Meldung?+
Die Meldung ist gebührenfrei – Eintragung, Änderung, Löschung und Bestätigung kosten nichts. Ein Registerauszug kostet 40 Franken.
Welche Gebühren gibt es?+
Gebühren fallen nur für besondere Leistungen an: Ein Registerauszug kostet 40 Franken; Mahnungen, Aufforderungen und Verfügungen werden nach Zeitaufwand zu 100–150 Franken pro Stunde verrechnet.
Ist transparenzregister.ch die offizielle Seite?+
Nein. transparenzregister.ch ist ein unabhängiges, privates Informationsangebot. Das amtliche Register und die offiziellen Informationen finden Sie unter transpareg.admin.ch.
Was ist der Unterschied zwischen Express-Check und Detail-Check?+
Der Express-Check beantwortet kostenlos die Frage, ob Sie betroffen sind und welche Frist grundsätzlich gilt. Der Detail-Check · CHF 49 inkl. MWST geht weiter: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen, Meldeverfahren und eine Liste der benötigten Angaben.
Ist der Detail-Check kostenpflichtig?+
Der Express-Check ist kostenlos. Der ausführliche Check kostet CHF 49 inkl. MWST; bezahlt wird vor dem Fragebogen, unabhängig vom Ergebnis.
Ersetzt das eine Rechtsberatung?+
Nein. Sämtliche Inhalte dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.
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