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Vernehmlassungsbericht

Vernehmlassung TJPV – Ergebnisbericht des EFD

Im Vernehmlassungsverfahren zur TJPV gingen rund 80 Stellungnahmen ein. Dieser Bericht fasst die wichtigsten Positionen, Kritikpunkte und Anpassungen zusammen.

Vernehmlassung zum TJPG Transparenzregister

1. Überblick und Teilnehmende

Die Vernehmlassung zur TJPV (und zu den GwV-/MGwV-Änderungen) lief vom 12. März bis 25. Juni 2026. Rund 80 Stellungnahmen gingen ein – von Kantonen, Parteien, Wirtschaftsverbänden, Anwalts- und Notarorganisationen, Finanzintermediären und weiteren Interessengruppen.

2. Grundhaltung der Stellungnahmen

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst das Transparenzregister als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Gleichzeitig wird kritisiert, dass der administrative Aufwand für KMU erheblich sei und die Umsetzungsfristen knapp bemessen seien.

Kernkritik

Mehrere Verbände fordern längere Übergangsfristen und klarere Ausnahmeregeln für Kleinstunternehmen.

3. Definition der wirtschaftlich berechtigten Person

Die Definition wurde breit akzeptiert, allerdings fordern Stimmen aus der Wirtschaft klarere Abgrenzungskriterien für komplexe Holdingstrukturen.

4. Schwellenwerte (25/50/75 %)

Die Schwellenwerte von 25 % für direkte und 50 % für indirekte Kontrolle sind international üblich. Einzelne Stellungnahmen forderten eine Absenkung auf 10 % (abgelehnt) oder eine Anhebung auf 33 % (ebenfalls abgelehnt).

5. Kontrollkette und Trusts

Die Regeln zu Trusts und mehrstufigen Kontrollketten wurden als komplex, aber notwendig erachtet. Forderungen nach zusätzlichen Erläuterungen wurden teilweise aufgenommen.

6. Meldeverfahren

Die Meldung über EasyGov wurde grundsätzlich begrüsst. Kritik richtete sich gegen die Pflicht zur Bevollmächtigung und die Anforderungen an die elektronische Signatur.

7. Rolle der Handelsregisterämter

Mehrere Kantone und die SHAB-Redaktion fordern eine stärkere Einbindung der Handelsregisterämter als Annahmestelle. Die Verordnung trägt dem teilweise Rechnung.

8. Zugang und Datenschutz

Die Beschränkung auf berechtigte Behörden und Finanzintermediäre wird begrüsst. Forderungen nach öffentlichem Zugang (wie in der EU) wurden abgelehnt.

9. Kontrollstelle

Die Schaffung einer Kontrollstelle beim EFD wird befürwortet. Diskutiert wurde deren Unabhängigkeit und Ressourcenausstattung.

10. Gebühren

Die Kostenfreiheit der Erstmeldung wurde begrüsst. Einzelne Stimmen kritisierten den Auszugspreis von 40 Franken als zu hoch.

11. GwG- und GwV-Anpassungen

Die Unterstellung von Beratern (Anwälte, Notare, Treuhandpersonen) unter die Sorgfaltspflichten war der am meisten diskutierte Punkt. Anwaltsverbände warnten vor einer Einschränkung des Berufsgeheimnisses.

12. Fazit und Ausblick

Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen vorgenommen – insbesondere bei den Übergangsfristen und dem vereinfachten Verfahren. Die TJPV tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

~80Stellungnahmen eingegangen
1. Okt 2026Inkrafttreten bestätigt