1. Überblick und Teilnehmende
Die Vernehmlassung zur TJPV (und zu den GwV-/MGwV-Änderungen) lief vom 12. März bis 25. Juni 2026. Rund 80 Stellungnahmen gingen ein – von Kantonen, Parteien, Wirtschaftsverbänden, Anwalts- und Notarorganisationen, Finanzintermediären und weiteren Interessengruppen.
2. Grundhaltung der Stellungnahmen
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst das Transparenzregister als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Gleichzeitig wird kritisiert, dass der administrative Aufwand für KMU erheblich sei und die Umsetzungsfristen knapp bemessen seien.
Mehrere Verbände fordern längere Übergangsfristen und klarere Ausnahmeregeln für Kleinstunternehmen.
3. Definition der wirtschaftlich berechtigten Person
Die Definition wurde breit akzeptiert, allerdings fordern Stimmen aus der Wirtschaft klarere Abgrenzungskriterien für komplexe Holdingstrukturen.
4. Schwellenwerte (25/50/75 %)
Die Schwellenwerte von 25 % für direkte und 50 % für indirekte Kontrolle sind international üblich. Einzelne Stellungnahmen forderten eine Absenkung auf 10 % (abgelehnt) oder eine Anhebung auf 33 % (ebenfalls abgelehnt).
5. Kontrollkette und Trusts
Die Regeln zu Trusts und mehrstufigen Kontrollketten wurden als komplex, aber notwendig erachtet. Forderungen nach zusätzlichen Erläuterungen wurden teilweise aufgenommen.
6. Meldeverfahren
Die Meldung über EasyGov wurde grundsätzlich begrüsst. Kritik richtete sich gegen die Pflicht zur Bevollmächtigung und die Anforderungen an die elektronische Signatur.
7. Rolle der Handelsregisterämter
Mehrere Kantone und die SHAB-Redaktion fordern eine stärkere Einbindung der Handelsregisterämter als Annahmestelle. Die Verordnung trägt dem teilweise Rechnung.
8. Zugang und Datenschutz
Die Beschränkung auf berechtigte Behörden und Finanzintermediäre wird begrüsst. Forderungen nach öffentlichem Zugang (wie in der EU) wurden abgelehnt.
9. Kontrollstelle
Die Schaffung einer Kontrollstelle beim EFD wird befürwortet. Diskutiert wurde deren Unabhängigkeit und Ressourcenausstattung.
10. Gebühren
Die Kostenfreiheit der Erstmeldung wurde begrüsst. Einzelne Stimmen kritisierten den Auszugspreis von 40 Franken als zu hoch.
11. GwG- und GwV-Anpassungen
Die Unterstellung von Beratern (Anwälte, Notare, Treuhandpersonen) unter die Sorgfaltspflichten war der am meisten diskutierte Punkt. Anwaltsverbände warnten vor einer Einschränkung des Berufsgeheimnisses.
12. Fazit und Ausblick
Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen vorgenommen – insbesondere bei den Übergangsfristen und dem vereinfachten Verfahren. Die TJPV tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.